Ihr aufopferndes Wirken für Arme und Kranke, ihr früher Tod im Jahre 1231, die spätere Heiligsprechung und der Aufsehen erregende Pilgerbesuch Kaiser Friedrichs II. machten ihr Grab über den Tag hinaus zum sakralen Zentrum des Hessenlandes.
Ihrer Tochter Sophie gelang es in heftigen Auseinandersetzungen mit den thüringischen Verwandten und den regionalen politischen Mächten, Hessen als Erbteil für ihren Sohn Heinrich von Brabant zu sichern. 1264 – nach dem Ende des thüringisch-hessischen Erbfolgekrieges – wurde Heinrich I. als Landgraf von Hessen faktisch anerkannt. 1277 wählte er Kassel zu seiner Residenz. Dies sind die Ausgangspunkte der eigenständigen staatlichen Entwicklung Hessens.
Modernisierung durch Philipp den Großmütigen
Glanzlicht und Höhepunkt dieser Entwicklung stellt die Regierungszeit Philipps des Großmütigen von 1518 bis 1567 dar. Der Landgraf erkannte früh die religiöse und politische Bedeutung der Lehre Martin Luthers und verstand es als ihr überzeugter Anhänger, Hessen innerhalb kürzester Zeit eine führende Rolle im Konzert der protestantischen deutschen und europäischen Mächte des frühen 16. Jahrhunderts zu verschaffen.
Philipp dachte und handelte in europäischem Maßstab und scheute auch nicht vor Konflikten mit seinem Kaiser und der habsburgischen Weltmacht zurück.
Ihm verdankt Hessen einen bis dahin nicht gekannten Modernisierungsschub in der staatlichen Verwaltung, in Bildung und Forschung und beim Aufbau sozialer Einrichtungen. Davon zeugen die Gründung der Universität MarburgÖffnet sich in einem neuen Fenster, der ältesten Hochschule Hessens, und der Bau neuer Schulen und Hospitäler. Mit seinem Tod endete die Einheit des Landes und die Teilung in Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt nahm ihren Anfang. Die konfessionelle Spaltung verschärfte im 17. Jahrhundert noch die dynastische Teilung der hessischen Staaten.