Gesundheitsminister Kai Klose und die Ärztlichen Leitungen (ÄLRD) der 25 Rettungsdienstbereiche in Hessen haben sich auf einen weiteren gemeinsamen Weg bei der Vereinheitlichung von Behandlungsalgorithmen im hessischen Rettungsdienst verständigt. Seit Ende 2022 wurde bereits im Bereich der Medikamentendosierungen und der jeweiligen Basistherapie stärker vereinheitlicht und durch die Ärztlichen Leitungen eine entsprechende Übersicht erstellt. Nun wurden weitere Handlungsschritte bis zum Ende des Jahres 2024 vereinbart.
„Dass wir den begonnenen Dialog und den Austausch zu den Behandlungsalgorithmen im Rettungsdienst mit den Ärztlichen Leitungen des Rettungsdiensts gemeinsam weiterführen, freut mich sehr“, so Minister Klose. Stärkere Einheitlichkeit der für Notfallsanitäterinnen und -sanitäter geltenden Behandlungsalgorithmen und der zu verwendenden Medikamente sei sowohl innerhalb des Rettungsdiensts als auch für Patientinnen und Patienten wichtig.
Verlass auf qualitativ hochwertige medizinische Versorgung
Eine vollständige Einheitlichkeit sei jedoch nicht grundsätzlich mit einer hohen Qualität gleichzusetzen: „Auch in der Arztpraxis oder dem Krankenhaus werden nicht alle Notfälle nach dem gleichen Schema behandelt“, ergänzt Klose. Im Rahmen der ärztlichen Therapiefreiheit legten Ärztinnen und Ärzte individuell fest, welches Medikament verwendet wird. Entscheidend sei, dass das jeweilige Beschwerdebild entsprechend dem aktuellen Stand der Medizin behandelt werde. „Patientinnen und Patienten können sich darauf verlassen, dass sie im Notfall von allen Rettungsdiensten in Hessen eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung erhalten.“
Gemäß Hessischem Rettungsdienstgesetz sind die Ärztlichen Leitungen des Rettungsdiensts in ihrem jeweiligen Bereich für die Erarbeitung, Umsetzung und Überprüfung von Behandlungsrichtlinien für Notfallsanitäterinnen und -sanitäter verantwortlich.
Auch aus Sicht der Ärztlichen Leitungen hebt der Begriff der „Einheitlichkeit“ vor allem auf die Versorgung von Beschwerdebildern ab. Jörg Blau, Sprecher der Ärztlichen Leitungen des Rettungsdiensts in Hessen, erläutert dies am Beispiel der Schmerztherapie: „Für die Frage der Qualität der Notfallversorgung kommt es dabei darauf an, dass jede Patientin und jeder Patient eine adäquate Schmerztherapie bekommt und weniger darauf, womit. Die Auswahl eines geeigneten Medikaments wird zum Beispiel auch danach entschieden, was in den Kliniken vor Ort gängige Praxis ist.“
Am Beispiel der Schmerztherapie werde auch deutlich, warum die Schulungsalgorithmen bei der Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und -sanitätern zwar einheitlich, aber umfangreicher als in der späteren Praxis im einzelnen Rettungsdienstbereich sind: „Es werden mehrere Möglichkeiten unterrichtet, aus denen die Ärztliche Leitung vor Ort eine Auswahl trifft, mit der am Ende eine suffiziente Schmerztherapie durchgeführt wird“, ergänzt Blau.
Behandlungsalgorithmen sollen bis Ende 2024 noch einmal grundlegend überarbeitet werden
Zwischen dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration und den Ärztlichen Leiterinnen und Leitern des Rettungsdiensts wurde nun vereinbart, alle Behandlungsalgorithmen bis Ende 2024 noch einmal grundlegend zu überarbeiten. Dies hängt zum einen mit dem bundesweiten sog. Pyramidenprozess zusammen, in dem die Behandlungsalgorithmen für den Rettungsdienst derzeit wieder mit den neuesten medizinischen Leitlinien abgeglichen werden. Zum anderen gab es im August 2023 eine wegweisende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, die nun unter bestimmten Umständen die Gabe von Betäubungsmitteln durch Notfallsanitäterinnen und -sanitäter erlaubt. Auch die Planung des landesweiten Telenotarztsystems in Hessen spielt bei der Überarbeitung der Algorithmen eine Rolle. Zudem sollen auch Rettungsdienstschulen in den Prozess eingebunden werden. Gesundheitsminister Klose begrüßte die diesbezüglichen Vorschläge der Ärztlichen Leitungen: „Der mit den ÄLRD eingeschlagene Weg zeigt, dass die aktuellen Entwicklungen und Reformbemühungen auf Bundes- und Landesebene dazu beitragen, sowohl mehr Einheitlichkeit und Rechtssicherheit für das Rettungsdienstpersonal als auch eine qualitativ hochwertige Versorgung für Notfallpatientinnen und -patienten zu gewährleisten“, betont der Minister.
Ziel sei eine größtmögliche Einheitlichkeit der Behandlungsalgorithmen, ohne die Versorgungsqualität im Rahmen der Konsensfindung zu senken. Der hessische Rettungsdienst sei unter anderem deshalb so leistungsfähig, weil man der Dynamik in der Notfallmedizin und Innovationen aus der Fachwelt Raum gebe, so Klose.