„2023 war und ist für Hessen und seine Kommunen ein Jahr mit weiteren großen Herausforderungen: Die wirtschaftlichen Nachwirkungen der Corona-Pandemie, Krieg und internationale Krisenherde und die damit verbundenen Fluchtbewegungen der betroffenen Menschen, gestörte Lieferketten und Preissteigerungen bei vielen Produkten und Dienstleistungen – in einer globalisierten Welt machen all diese Entwicklungen selbstverständlich nicht vor unserer Haustür Halt“, erklärte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg heute in Wiesbaden anlässlich der Veröffentlichung der Planungsdaten zum Kommunalen Finanzausgleich 2024. Umso wichtiger sei es ihm, so der Minister, den hessischen Landkreisen, Städten und Gemeinden zu signalisieren: „Auch in schwierigen Zeiten ist auf die Unterstützung des Landes Verlass.“ Die Kommunen erhalten nach Planungen des Hessischen Finanzministeriums im kommenden Jahr voraussichtlich erneut mehr als 6,8 Milliarden Euro aus dem KFA. Dazu zählen unter anderem auch die wichtigen Schlüsselzuweisungen, deren Gesamtvolumen sich 2024 auf rund 4,47 Milliarden Euro beläuft – etwa 38 Millionen Euro mehr als im KFA2023. Der Zuwachs der Schlüsselzuweisungen und damit das KFA-Volumen wäre 2024 wesentlich höher ausgefallen, wenn nicht ein dreistelliger Millionenbetrag daraus auf den KFA2023 vorgezogen worden wäre. Damit war das Land dem Wunsch der Kommunalen Spitzenverbände im vergangenen Jahr nachgekommen.
Im kommenden Jahr werden nach aktueller Planung 26 Kommunen abundant sein, das bedeutet, dass die Steuerkraft dieser Städte und Gemeinden den Landesdurchschnitt deutlich übertrifft. Seit der Neuordnung des KFA2016 ist für diese Kommunen die Zahlung einer Solidaritätsumlage vorgesehen, die 2024 voraussichtlich bei insgesamt rund 133 Millionen liegt. Diese Summe wird den finanzschwächeren Städten und Gemeinden im Land zugutekommen. „Mit der Umlage greift der KFA das Prinzip des horizontalen Finanzausgleichs und der Solidarität auch auf kommunaler Ebene auf. Dadurch sollen die größten Unterschiede in der Steuerkraft unserer Kommunen gemindert werden“, erläuterte Finanzminister Boddenberg.
Hintergrund:
Jede Kommune erhält individuelle Planungsdaten. Diese umfassen Informationen zur voraussichtlichen Höhe der Schlüsselzuweisungen beziehungsweise Solidaritätsumlage sowie der Umlagegrundlagen (zum Beispiel für die Kreisumlage). Diese Daten sind für die Kommunen wichtig, da sie ein wesentlicher Bestandteil der Kommunalfinanzen sind. Die Planungsdaten wurden in diesen Tagen durch das Hessische Finanzministerium an die Kommunen übermittelt und fließen nun in deren Haushaltsplanungen ein.
Finanzen
Hessisches Ministerium der Finanzen
Ralph-Nicolas Pietzonka
Pressesprecher
HMdF