Der Hessische Minister der Justiz, Prof. Dr. Roman Poseck, hat heute das Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main besucht. Dabei zog er gemeinsam mit dessen Präsidenten, Frank Woitaschek, eine positive Bilanz. Gegenstände der Gespräche waren unter anderem die große Bedeutung der Arbeitsgerichtsbarkeit für das Arbeits- und Wirtschaftsleben, das besondere Engagement der Bediensteten sowie die erfreuliche Entwicklung der Verfahrensdauern und Erledigungszahlen.
Beim Besuch des Landesarbeitsgerichts stellte Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck fest: „Die Arbeitsgerichtsbarkeit sorgt für einen Ausgleich zwischen den sozialen Grundrechten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie den wirtschaftlichen Grundrechten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Dies zeigt sich auch und gerade an den regelmäßig mit erheblichen faktischen Auswirkungen verbundenen Streikfällen. Auch hierbei gilt es, die gegensätzlichen Interessen auszugleichen. Damit trägt die Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich zum sozialen Frieden bei.“
Steigende Erledigungszahlen
Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck führte weiter aus: „Die Bestände in der hessischen Arbeitsgerichtsbarkeit wurden in den letzten Jahren sukzessive abgebaut. Erfreulich sind auch die gestiegenen Erledigungszahlen im Bereich der Berufungsverfahren und die gesunkene durchschnittliche Verfahrensdauer beim Landesarbeitsgericht. Die Entwicklung dokumentiert die hohe Leistungsfähigkeit der hessischen Arbeitsgerichtsbarkeit und ist Ausdruck des besonderen Engagements ihrer Bediensteten. Ich bedanke mich ausdrücklich für den großen Einsatz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“
Der Präsident des Landesarbeitsgerichts, Frank Woitaschek, erklärte: „Das arbeitsgerichtliche Verfahren zeichnet sich seit jeher durch eine besondere Bürgernähe, Beschleunigung und Effizienz aus. Die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen im arbeitsgerichtlichen Verfahren einen Ausgleich finden. Dieses Modell einer sehr auf Ausgleich der wechselseitigen Interessen angelegten Fachgerichtsbarkeit gilt es, unter Einbeziehung der Vorteile einer voranschreitenden Digitalisierung und einer bevorstehenden Einführung der elektronischen Gerichtsakten auch zukünftig gewinnbringend für uns alle zu nutzen.“
Weiterer Ausbau der Justiz
„Die hessische Arbeitsgerichtsbarkeit leistet einen überaus wichtigen Beitrag zur Lösung von Konflikten an den hiesigen Wirtschaftsstandorten. Umso mehr freue ich mich über die äußerst positive Entwicklung, von der die Parteien im arbeitsgerichtlichen Verfahren besonders profitieren. Es ist mir ein großes Anliegen, die Leistungsfähigkeit der hessischen Arbeitsgerichtsbarkeit im Speziellen und der Justiz im Allgemeinen künftig noch weiter auszubauen“, so der Justizminister abschließend.