„Am 1. November endet die Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2020 für Steuerpflichtige, die sich nicht steuerlich beraten lassen, sondern ihre Steuererklärung für das Kalenderjahr 2020 selbst machen. Wegen der Corona-Pandemie wurde diese um drei Monate verlängert. Normalerweise endet die gesetzliche Abgabefrist am 31. Juli 2021. Die Bürgerinnen und Bürger haben also drei Monate länger Zeit“, so Staatssekretär Dr. Martin Worms. Für nicht beratene Land- und Forstwirte mit vom Kalenderjahr abweichendem Wirtschaftsjahr ist die Abgabefrist am 2. Mai 2022.
Über die Onlineplattform Mein ELSTERÖffnet sich in einem neuen Fenster kann die Steuererklärung einfach sowie schnell erstellt und eingereicht werden. Mit Mein ELSTER stehen sämtliche Serviceleistungen der Steuerverwaltung jederzeit und von überall abrufbar zur Verfügung.
Die Vorteile von Mein ELSTER werden von immer mehr Bürgerinnen und Bürgern geschätzt und der Onlineservice zur Abgabe der Steuererklärung immer häufiger genutzt. „In Hessen wurden im vergangenen Jahr rund 76 Prozent der Einkommensteuererklärungen elektronisch abgegeben. Das spart Zeit und Geld, ist komfortabel, schont die Umwelt und ist vor allem sicher“, erklärt Staatssekretär Worms.
Weitere Online-Dienste der Steuerverwaltung wurden verbessert: so etwa der Abruf elektronischer Bescheinigungen im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung oder der Anlagenassistent zur Auswahl der relevanten Steuerformulare. Seit Mai 2020 ist es möglich, seine Steuer komplett digital einzureichen und auch einen elektronischen Steuerbescheid zu erhalten. Seither wurden in Hessen bereits über 120.000 Einkommenssteuerbescheide den Steuerpflichtigen rein digital zur Verfügung gestellt.
Die elektronische Steuererklärung funktioniert ganz einfach: Die Bürgerinnen und Bürger registrieren sich unter www.elster.deÖffnet sich in einem neuen Fenster und beantragen ein kostenloses elektronisches Zertifikat. Nach dem Authentifizierungsprozess erhalten sie ein eigenes Benutzerkonto – Mein ELSTER –, mit dem sie die Steuererklärung elektronisch an das zuständige Finanzamt übermitteln können. Dort können die Daten im Anschluss direkt und medienbruchfrei weiterverarbeitet werden.
Mehrere Serviceangebote stehen zur Verfügung
„Wir haben die Serviceangebote der Hessischen Steuerverwaltung in den vergangenen Jahren weiter ausgebaut, informieren mit unserem Internetangebot über Alltagsfragen zum Thema Steuern und bieten eine kostenlose Servicehotline an. Unser Team hat dieses Jahr bereits über 55.000 Anruferinnen und Anrufer beraten“, so der Staatssekretär.
Die Servicehotline der Hessischen Steuerverwaltung ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr für allgemeine Steuer- und ELSTER-Anfragen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 522 533 5 zu erreichen. Die Serviceseite finden Sie unter: www.finanzamt.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster. Telefonische Anfragen für konkrete Steuerfälle können direkt an die Finanzämter von montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr gerichtet werden. Außerdem ist es möglich, einen Telefontermin über unser Online-FinanzamtÖffnet sich in einem neuen Fenster zu vereinbaren. Im laufenden Jahr haben schon knapp 1,5 Millionen Anruferinnen und Anrufer den telefonischen Bürgerservice vor Ort genutzt.