Dabei könne die elektronische Fußfessel ein wirksames Mittel sein, um die Gefahr einzudämmen, die von Gewalttätern ausgehe, sagte der Regierungschef am Freitag bei seinem Besuch der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) in der Justizvollzugsanstalt Weiterstadt. Rhein informierte sich dort gemeinsam mit Justizminister Roman Poseck über die elektronische Aufenthaltsüberwachung, die „Fußfessel“. Sie tauschten sich dabei unter anderem mit GÜL-Leiterin Alma Friedrichs über die Möglichkeiten aus, die Fußfessel anzuwenden.
„Die Zahl der in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Fälle von Partnerschaftsgewalt ist in Hessen wie auch im Bund in den vergangenen Jahren gestiegen. Statistisch gesehen wird in Deutschland jeden dritten Tag eine Frau durch ihren Partner oder Ex-Partner getötet. Das ist höchst alarmierend und nicht hinnehmbar“, sagte der Regierungschef. Auffällig sei, dass die Zahl tatverdächtiger Personen steige, die gerichtliche Näherungs- und Kontaktverbote missachteten. Dabei seien neun von zehn Tatverdächtige männlich (fast 92 Prozent). „Selbst wenn betroffene Frauen es schaffen, sich aus einer gewaltbelasteten Beziehung zu lösen und sich Unterstützung zu holen, gelingt ein konsequenter Schutz oft nicht, da Anordnungen wie Kontaktsperren oder Näherungsverbote häufig einfach ignoriert werden. Eine sehr gute Antwort darauf ist die elektronische Überwachung: Sobald sich der mit einer Fußfessel versehene Täter einer gefährdeten Person nähert, wird das gemeldet – und es können unmittelbar Schritte zum Schutz des Opfers unternommen werden. Außerdem ist dem Täter bewusst, dass er unter ständiger Kontrolle steht, was die Hemmschwelle deutlich erhöht, sich erneut anzunähern. Die elektronische Überwachung kann entscheidend dazu beitragen, häusliche Gewalt einzudämmen und Femiziden vorzubeugen“, sagte der Ministerpräsident.
Wirkungsvollere Kontrolle des Gewaltschutzgesetzes
Justizminister Roman Poseck führte weiter aus: „Es ist besorgniserregend, dass die Fälle von häuslicher Gewalt in den vergangenen Jahren weiter zugenommen haben. Allein zwischen 2021 und 2022 gab es einen Anstieg um 9,4 Prozent. Die Entwicklung zeigt einen dringenden Handlungsbedarf, auch seitens der Politik. Der Staat hat hier einen Schutzauftrag. Wir haben deshalb auf der vergangenen Justizministerkonferenz eine Initiative eingebracht, die den Einsatz der elektronischen Fußfessel in Eskalationsfällen zur Überwachung von Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz vorsieht. Die aktuellen Maßnahmen, wie Kontakt- und Annäherungsverbote, sind häufig nicht wirksam, und die Betroffenen leiden weiter. Durch den Einsatz der Fußfessel könnten die richterlich angeordneten Maßnahmen des Gewaltschutzgesetzes wesentlich wirkungsvoller kontrolliert werden. In vielen Fällen könnte noch rechtzeitig reagiert und eine Eskalation abgewendet werden. Außerdem würde ein Verstoß sofort sichtbar werden, was eine wichtige präventive Wirkung entfalten würde. Bei der Führungsaufsicht haben wir mit der elektronischen Fußfessel bereits sehr gute Erfahrungen gemacht. Daher sollten wir die Möglichkeit des Einsatzes der elektronischen Fußfessel im Kontext des Gewaltschutzgesetzes schaffen, um Maßnahmen effektiver überwachen zu können.“
Mit der GÜL leite Hessen schon eine Stelle für ganz Deutschland, die den Einsatz der Fußfesseln in anderen Anwendungsbereichen überwache. „Die GÜL übernimmt eine äußerst wichtige Aufgabe im Bereich der elektronischen Aufenthaltsüberwachung. Sie ist ein Erfolgsprojekt, an dem alle Länder Anteil haben. Daran können wir anknüpfen“, sagte Rhein. Seit 2012 kontrolliert und betreut die GÜL Straftäter und Straftäterinnen, die unter elektronischer Aufenthaltsüberwachung stehen. Sie nimmt Ereignismeldungen entgegen und bewertet diese im Hinblick auf möglicherweise notwendige Maßnahmen der Gefahrenabwehr. Zudem tritt sie unmittelbar mit der überwachten Person in Kontakt, um durch ein klärendes Gespräch die Situation nach Möglichkeit zu entschärfen.