„Der schreckliche Krieg gegen die Ukraine zwingt viele Familien dazu, ihr Hab und Gut zurückzulassen und aus ihrer Heimat zu fliehen“, erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz heute in Wiesbaden. „Immer mehr Menschen aus der Ukraine erreichen nun auch Deutschland und Hessen. Unser Schulsystem ist auf diesen ansteigenden Zustrom von Kindern und Jugendlichen mit erprobten und bewährten Strukturen gut vorbereitet. Neben einer schnellen Aufnahme in spezielle Integrationsklassen verfügt Hessen seit Jahren über ein bundesweit einmaliges Gesamtsprachförderkonzept, dass von der Zeit vor der Einschulung bis hin zum Übergang ins Berufsleben reicht, das Deutschlernen erleichtert und somit auch die Integration in die Gesellschaft in verschiedenen Altersstufen ermöglicht.“
Für geflüchtete ukrainische Kinder und Jugendliche, die bei Verwandten und Freunden aufgenommen werden und damit schulbesuchsberechtigt sind, ist je nach Alter eine möglichst schnelle Aufnahme in Vorlaufkurse in den Grundschulen (fünf-sechsjährige Kinder, die 2022/23 schulpflichtig werden), in Intensivklassen an allgemeinbildenden Schulen (sechs bis 15 Jahre), oder Intensivklassen an beruflichen Schulen (über 16 Jahre) vorgesehen. Erste Anlaufstelle nach der Meldebehörde sind die in allen Staatlichen Schulämtern eingerichteten, für die Koordination zuständigen Aufnahme- und Beratungszentren.
Vorbereitungen zahlen sich nun aus
Derzeit besuchen rund 15.000 Schülerinnen und Schüler eine der 912 Intensivklassen in Hessen. Zum Vergleich: Im Rahmen der großen Flüchtlings- und Zuwanderungswelle in den Jahren 2015 bis 2017 wurden am Höhepunkt im Mai 2017 rund 28.000 Schülerinnen und Schüler in 1.400 Intensivklassen beschult. Aufgrund umfangreicher Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen verfügen mittlerweile 6.000 Lehrkräfte in Hessen über die Qualifikation „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ), die einen verstärkten Einsatz in Intensivklassen ermöglicht. Dafür werden aktuell rund 2.200 Stellen eingesetzt. Zudem wird der Flyer „Erfolgreich Deutsch lernen“, der das schulische Gesamtsprachförderkonzept mit seinen unterschiedlichen Bausteinen zur Deutschförderung von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache darstellt, gerade in ukrainischer sowie russischer Sprache übersetzt und soll zügig zum Einsatz kommen, um den Ankommenden den Übergang zu erleichtern.
„Die Zahlen und Maßnahmen verdeutlichen, dass unser Schulsystem auf eine durch den Krieg in der Ukraine bedingte Flüchtlingswelle umfänglich eingestellt ist“, erläuterte der Minister. Entsprechende Strukturen hätten sich seit langem bewährt und könnten auch kurzfristig ausgebaut werden. „Das stimmt mich optimistisch, dass wir diese Herausforderung genauso bewältigen und den ankommenden Kindern und Jugendlichen zügig helfen können, wie wir es auch beim letzten Mal getan haben“, hielt Lorz abschließend fest.
Hintergrund:
Schulpflichtig sind Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache nach § 46 Abs. 1 VOGSV unabhängig von der jeweiligen Staatsangehörigkeit und dem Geburtsland dann, wenn sie im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis nach den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes oder von einer solchen befreit sind oder wenn ihr Aufenthalt ausländerrechtlich geduldet wird.
Für die Berechtigung zum Schulbesuch ist es hingegen ausreichend, dass die in § 46 Abs. 1 VOGSV genannten Schülerinnen und Schüler, die nicht schulpflichtig sind, ihren tatsächlichen Aufenthalt im Lande Hessen haben (§ 46 Abs. 3 VOGSV).