Hessens Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir hat umfangreiche Sanierungsarbeiten am Eschborner Autobahndreieck genehmigt: Die 530 Meter lange Brücke von der A 648 auf die A 66 in Richtung Wiesbaden wird in den kommenden Jahren von der Autobahn-Gmbh des Bundes abgerissen und neu errichtet; während dieser Zeit wird eine Behelfsbrücke den Verkehr in Richtung Wiesbaden aufnehmen. Die Arbeiten sollen Anfang 2023 beginnen und voraussichtlich insgesamt fünfeinhalb Jahre dauern. Die Gesamtkosten werden auf einen hohen einstelligen Millionenbetrag geschätzt und vom Bund getragen.
Den vom Baulärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern in Frankfurt-Sossenheim gewährt der Planfeststellungsbeschluss umfangreiche Ansprüche auf Entschädigung bis hin zu passivem Schallschutz wie etwa besonders gut dämmende Fenster. Die Ansprüche auf passiven Schallschutz können bereits vor Baubeginn geltend gemacht werden, damit die entsprechenden Maßnahmen rechtzeitig realisiert werden können.
Einmonatige Frist zur Einreichung von eventuellen Klagen
Erstmals in Hessen gibt es auch Ansprüche für Anwohner, die von der Verlagerung des Verkehrs auf das Behelfsbauwerk betroffen sind. „Wir schöpfen alle rechtlichen Möglichkeiten aus, um die Bürgerinnen und Bürger vor Baulärm und auch vor baubedingtem Verkehrslärm zu schützen“, sagte Minister Al-Wazir am Freitag.
Der Planfeststellungsbeschluss einschließlich der Planunterlagen liegt vom 09. August an in den Rathäusern von Frankfurt und Eschborn für zwei Wochen öffentlich aus. Daran schließt sich eine einmonatige Frist zur Einreichung von eventuellen Klagen an.