Hessisches Ministerium der Finanzen

Bearbeitungszeit für Einkommensteuererklärungen erneut verkürzt

Finanzminister Boddenberg: „Der positive Trend der vergangenen Jahre hat sich fortgesetzt: In durchschnittlich 46 Tagen wurden die Einkommensteuererklärungen bearbeitet.“

Auch 2021 hat sich in Hessen der positive Trend bei der Bearbeitungsdauer der Einkommensteuererklärungen fortgesetzt. Im Durchschnitt wurden die insgesamt etwa 1,6 Millionen eingereichten Erklärungen für 2020 in rund 46 Tagen bearbeitet. 2018 hatte die durchschnittliche Bearbeitungszeit noch 58 Tage betragen. Finanzminister Michael Boddenberg sagte dazu: „Der Bestwert aus dem vergangenen Jahr konnte nun sogar noch einmal verbessert werden, obwohl auch 2021 wieder von den Einschränkungen und Herausforderungen der Pandemie geprägt war. Dabei fällt bei den Finanzämtern nach wie vor ein erheblicher Mehraufwand durch Corona-bedingte Steuererleichterungen an. Über 600.000 Anträge auf Stundungen und andere Hilfen sind seit Beginn der Pandemie dort bearbeitet worden. Diese bewährten Hilfen stellen weiterhin ein wichtiges Instrument dar, das vielen Bürgerinnen und Bürgern bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise hilft.“

Boddenberg betonte, dass die Geschwindigkeit bei der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen variieren kann und nicht das wichtigste Ziel sei: „Es freut mich, dass die Finanzämter immer effizienter arbeiten und die Erklärungen schneller bearbeiten können, denn natürlich weiß ich, dass viele Bürgerinnen und Bürger auf die Bescheide und mögliche Steuerrückzahlungen warten. Durchschnittlich erhielt 2021 jeder Steuerpflichtige rund 850 Euro zurück. Aber klar ist auch: wichtiger als Schnelligkeit sind Sorgfalt und Qualität. Das gilt für jeden Fall. Und leider wird unser Steuersystem immer komplexer und steuerrechtliche Verfahren werden damit immer anspruchsvoller. Dank der Digitalisierung und kontinuierlichen Verbesserung der Abläufe in den hessischen Finanzämtern können viele Einkommensteuererklärungen trotzdem immer schneller und teilweise sogar automatisch bearbeitet werden. In anderen Fällen, etwa wenn es um besonders hohe Erträge geht, können aber tiefergehende Überprüfungen angebracht sein.“

Hintergrund

Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für Einkommensteuerklärungen sind in Hessens Finanzämtern in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken. So betrugen diese 2018 im Schnitt noch 58 Tage. 2019 verkürzte sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Einkommensteuerklärungen auf 52 Tage, 2020 auf 47 Tage und erreichte im abgelaufenen Jahr mit nunmehr 46 Tagen eine neue Bestmarke. Die Bearbeitungsdauer schwankt dabei innerhalb normaler Parameter. Sie ist unmittelbar abhängig von den individuellen Verhältnissen des Steuerfalls, wie zum Beispiel der Komplexität des Sachverhalts, dem Umfang und der Vollständigkeit der Angaben, sowie eventuell notwendigen Rückfragen des Finanzamts oder periodischen Schwankungen im Eingang der Erklärungen. Was regelmäßig die Bearbeitung vereinfacht und auch beschleunigen kann, ist die Steuererklärung elektronisch über ELSTER abzugeben.

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