Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Landesregierung schreibt Elisabeth-Selbert-Preis aus

Mit dem Elisabeth-Selbert-Preis zeichnet das Land Hessen seit 1983 Menschen aus, die mit ihren Leistungen in Alltag, Beruf oder Wissenschaft dazu beitragen, Chancengleichheit und Gleichberechtigung in unserer Gesellschaft weiterzuentwickeln. „Wir würdigen mit dieser Auszeichnung gezielt Frauen und Männer, die mit ihrem Engagement, ihrem Mut, ihrer Kreativität und ihrer gestalterischen Kraft die Gleichberechtigung weiter vorantreiben, auch wenn sie in unserer Gesellschaft verankert ist und von vielen bereits gelebt wird“, sagte Sozialministerin Heike Hofmann anlässlich der Veröffentlichung der Ausschreibung.

Der Elisabeth-Selbert-Preis wird alle zwei Jahre von der Hessischen Landesregierung verliehen und ist mit 10.000 Euro dotiert. Eingereicht werden können individuelle Einzelleistungen, Gesamtleistungen, ein Lebenswerk oder eine Gemeinschaftsleistung. „Mit dem Selbert-Preis sollen diejenigen eine Anerkennung erfahren, die mit ihrem Tun neue Impulse zur Beantwortung der weiter aktuellen wie gleichsam grundlegenden gesellschaftlichen Frage der Gleichberechtigung geben“, so Hofmann weiter.

Mit der Auszeichnung erinnert die Landesregierung an die 1896 in Kassel geborene Juristin Elisabeth Selbert, die sich zeitlebens erfolgreich und nachhaltig für die Rechte der Frauen engagiert hat und die eine der vier Mütter des Grundgesetzes ist. Durch ihren nie nachlassenden Einsatz ist ihr die Verankerung des Gleichberechtigungsgrundsatzes zu verdanken. In Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes heißt es seit dem 23. Mai 1949: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“

Hintergrundinformationen:

Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury. Der Vorschlag oder die Bewerbung muss die Leistung, die ausgezeichnet werden soll, klar benennen sowie darlegen, worin das besondere nachprüfbare Engagement besteht. Die Adresse für die Bewerbung lautet:stabsstelle-frauenpolitik@hsm.hessen.de

Mit dem Vorschlag oder der Bewerbung ist gegebenenfalls die zu würdigende Arbeit beizufügen. Eigenbewerbungen sind möglich. Die Bewerbungsfrist endet am Mittwoch, 15. Januar 2025. Der Termin der Preisverleihung im Jahr 2025 wird noch bekanntgegeben.

Weitere Informationen erhalten Sie auf dieser InternetseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster oder direkt beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, Frau Dr. Andrea-Sabine Jacobi, Telefon (0611) 32 19 36 40.