Die zu uns kommenden Flüchtlinge aus der Ukraine erfahren in Hessen die persönliche und finanzielle Unterstützung von Helferinnen und Helfern. Zur Anerkennung dieses gesamtgesellschaftlichen Engagements hat Hessen gemeinsam mit Bund und Ländern bereits vielfältige steuerliche Erleichterungen auf den Weg gebracht, die es Bürgerinnen und Bürgern sowie Vereinen und Unternehmen ermöglichen, unkompliziert und zügig den Menschen zu helfen, die vom Krieg in der Ukraine betroffen sind. Hierdurch wird in Hessen Rechtssicherheit für die sich in dieser humanitären Katastrophe Engagierenden geschaffen.
Hessen hat gemeinsam mit Bund und Ländern einen Fragen- und Antwortkatalog erarbeitet, der in gebündelter Form einen kurzen Überblick über die näheren Einzelheiten zu den vielfältigen steuerlichen Erleichterungen gibt. Diese Informationen sind bereits auf den Internetseiten des Hessischen Ministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlicht worden.